Pro Natura Gesellschaft für gesunde Ernährung mbH, Stand Dezember 2017
1. Allgemeines – Geltungsbereich
1.1 Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesen Verkaufsbedingungen in Textform niedergelegt. Individuelle abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
1.3 Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
2. Angebot – Angebotsunterlagen
2.1 Eine Bestellung, die als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren ist, können wir innerhalb von 14 Tagen annehmen.
2.2 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Das gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen Zustimmung.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Unsere Preise sind Netto-Preise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.2 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer Vereinbarung in Textform.
3.3 Der Kaufpreis ist netto, ohne Abzug innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9%-Punkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale von € 40,- zu fordern. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt davon unberührt. Der Besteller ist zum Nachweis berechtigt, daß uns kein oder ein wesentlich geringerer Verzugsschaden entstanden ist.
3.4 Die Aufrechnung ist nur zulässig mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von uns anerkannten Gegenforderungen des Bestellers. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist auf Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis mit uns beschränkt.
3.5 Der Gefahrübergang erfolgt mit Übergang der bestellten Ware in den Versand.
3.6 Innerhalb der EU liefern wir versandkostenfrei. Bei Lieferungen außerhalb der EU trägt der Käufer die Versandkosten.
4. Sonderrabatte für Ware zur unmittelbaren Abgabe an den Verbraucher
4.1 Wir gewähren Einzelhändlern von Zeit zu Zeit für bestimmte Waren sowie Warenpakete, die jeweils mengenmäßig begrenzt sind, Sonderrabatte, deren genaue Höhe von der Bestellmenge abhängt. Die so verkaufte Ware ist ausschließlich zur unmittelbaren Abgabe an den privaten Endverbraucher bestimmt.
4.2 Verkauft der Besteller diese Ware an Wiederverkäufer weiter, so sind wir zur fristlosen Kündigung der Lieferbeziehung berechtigt. Nicht verbrauchte sonderrabattierte mengenmäßig begrenzte Ware oder Warenpakete dürfen von uns Zug-um-Zug gegen Rückerstattung des gezahlten Kaufpreises zurückgefordert werden. Der Besteller hat über den Umfang seiner vertragswidrigen Weiterverkäufe über Verkaufsdaten, Menge, Preise und Empfänger der Ware Auskunft zu erteilen. Der Besteller ist verpflichtet, uns die Differenz zwischen dem rabattierten und dem nicht rabattierten Preis zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Schadens ist davon unberührt.
4.3 Darüber hinaus ist für jeden Verstoß gegen die Vertriebsbindung dieser Ziffer eine Vertragsstrafe in Höhe von € 5.001,- verwirkt.
5. Lieferzeit
5.1 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
5.2 Bei Annahmeverzug des Bestellers oder Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten sind wir berechtigt, den uns dadurch entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
5.3 Wir haften bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen,
– soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 376 HGB ist,
– sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges der Besteller berechtigt ist geltend zu machen, daß sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung entfallen ist,
– sofern ein Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt,
– sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5.4 Sofern der Lieferverzug lediglich auf einer schuldhaften Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht beruht, ist der Besteller berechtigt, für jede vollendete Woche des Verzugs eine pauschalierte Verzugsentschädigung von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes zu verlangen.
6. Transport- und Umverpackungen
Transport- und Umverpackungen werden vom Besteller nach Maßgabe der VerpackV auf eigene Kosten weiterverwendet oder wiederverwertet. Ausgenommen davon sind Paletten.
7. Mängelhaftung
7.1 Wir haften für Mängel nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7.2 Sofern der Besteller wegen einer von uns zu vertretenen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht Schadensersatz fordert, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise zu erwartenden Schaden begrenzt.
7.3 Im übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen, wir haften insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind.
7.4 Die zwingenden Vorschriften des ProdukthaftungsG bleiben unberührt.
8. Gesamthaftung
8.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 1 vorgesehen, ist unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.
8.2 Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit oder wegen Unvermögens bleiben unberührt.
8.3 Gleiches gilt, soweit die Haftung aufgrund der Bestimmungen des ProdukthaftungsG zwingend ist.
8.4 Die Haftung wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit nicht Schäden an Körper, Leib und Leben geltend gemacht werden.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
9.2 Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Nennwert zu versichern.
9.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich in Textform zu benachrichtigen. Für den Fall, daß der Dritte nicht in der Lage sein sollte, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
9.4 Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungs-Endbetrags unserer Forderung (einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt.
9.5 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt.
10. Gerichtsstand – Erfüllungsort
10.1 Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an dem Gerichtsstand seines Sitzes zu verklagen.
10.2 Sofern sich nicht aus der Bestellung etwas anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.